FAKT 12/24
Der Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden rückwirkend ab 1.1.2024 erhöht. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird verkürzt. Ab 2025 sind elektronische Rechnungen bei inländischen Umsätzen Pflicht.
Der Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden rückwirkend ab 1.1.2024 erhöht. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird verkürzt. Ab 2025 sind elektronische Rechnungen bei inländischen Umsätzen Pflicht.
Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer vermieteten Eigentumswohnung als Werbungskosten Inkongruente Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften sind nun unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung für 2025 stehen fest.
Teilentgeltliche Übertragungen innerhalb der Veräußerungsfrist sind nicht steuerpflichtig. Vorauszahlungen für Handwerkerleistungen werden nur anerkannt, wenn sie marktüblich sind. Der Zinssatz von 6 % für Aussetzungszinsen wird als verfassungswidrig angesehen.
Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar Elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1.1.2025 Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie muss nicht an alle Arbeitnehmer ausgezahlt werden
Gute Nachrichten in Sachen Grundsteuer- und Bewertungsrecht Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar Europäischen Gerichtshof entscheidet über Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen
Durch Anhebung der gesetzlichen Altersrenten zum 1.7.2024 Steuerpflicht resultieren Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch jede sachverständigen Methode darzulegen Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung Photovoltaikanlagen
Konsequenzen des Wachstumschancengesetzes auf das Jahressteuergesetz 2024 Unterkunftskosten bei einer inländischen doppelten Haushaltsführung beschränkt Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttung)
Berliner Testament kann aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken Die EU-Mitgliedstaaten erstatten Umsatzsteuer für 2023 nur bis zum 30.9.2024
Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ zulässig Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig: Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB)
Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern die Sonderausgaben nicht Plattformen-Steuertransparenzgesetz Meldepflicht bis zum 31.3.2024 Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können.