FAKT 03/24

  • Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern die Sonderausgaben nicht
  • Plattformen-Steuertransparenzgesetz Meldepflicht bis zum 31.3.2024
  • Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ sollen bereits für den anstehenden Jahresabschluss 2023 genutzt werden können.