- Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ zulässig
- Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen
- Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig: Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB)