FAKT 05/25
Der Solidaritätszuschlag ist nun verfassungsgemäß und darf weiterhin erhoben werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Im Fall eines definitiven Verlusts ist die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung auch verfassungsgemäß.