FAKT 04/25

  • Teilzeitstudenten können ihre Fahrten zwischen Wohnung und Universität als Werbungskosten absetzen.
  • Beantragte Forschungszulasse werden auf die festgesetzten Steuern angerechnet.
  • Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden.