- Der Solidaritätszuschlag ist nun verfassungsgemäß und darf weiterhin erhoben werden.
- Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
- Im Fall eines definitiven Verlusts ist die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung auch verfassungsgemäß.