FAKT 06/2026
Investitionsabzugsbetrag: Außerbilanzielle Korrekturen zählen bei der Gewinngrenze mit. Betriebliche Altersversorgung: Kapitalleistungen sind regelmäßig nicht ermäßigt zu besteuern. Corona-Prämie: Die Anrechnung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen bleibt steuerfrei.