FAKT 06/2026

Investitionsabzugsbetrag: Außerbilanzielle Korrekturen zählen bei der Gewinngrenze mit. Betriebliche Altersversorgung: Kapitalleistungen sind regelmäßig nicht ermäßigt zu besteuern. Corona-Prämie: Die Anrechnung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen bleibt steuerfrei.

FAKT 05/2026

Keine Lohnbesteuerung bei Abschiedsfeier des Arbeitgebers. Pflichtteilsverzicht: Abfindungen sind nicht einkommensteuerpflichtig. Vorsteuerabzug erneut im Fokus europäischer Rechtsprechung.

FAKT 04/2026

Vorsteuerabzug: EuGH stellt bisherigen Zeitpunkt infrage. Verkauf eines privaten Wohnmobils bleibt steuerfrei. Neue Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (USt-IdNr.).

FAKT 03/2027

Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten nicht in der 1.000-EUR-Grenze enthalten. Neue Streitfragen rund um die Energiepreispauschale. BFH: Parkplatzkosten mindern nicht den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen.

FAKT 02/2026

Wichtige Steueränderungen ab 2026 im Überblick. Grundsteuer: BFH hält das Bundesmodell für verfassungskonform. Elektronische Steuerbescheide werden erst ab 2027 Standard.

FAKT 01/26

Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten nur bei eigener Kostentragung. BFH konkretisiert Maßstab zur Vermietungsabsicht bei Ferienwohnungen. BFH: Steuerpflichtige müssen irrelevante E-Mails bei Prüfungen aussortieren.

FAKT 12/25

Aktivrente: Bis zu 2.000 € Monatslohn sollen ab 2026 steuerfrei sein. FH: Schenkungsteuerbefreiung trotz Einlage des Familienheims in Ehegatten-GbR. BMF präzisiert Nachweise für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen.

FAKT 11/25

BFH zweifelt an Richtsatzsammlung als Grundlage für steuerliche Hinzuschätzungen. BMF veröffentlicht neues E-Bilanz-Taxonomieschema und Hinweise zu Kontennachweisen. FG Niedersachsen klärt Bewertung des geldwerten Vorteils bei Firmenfitness.

FAKT 10/25

GmbH-Anteile & Ehegatten: Veräußerung steuerpflichtig, bei Irrtum rückwirkend möglich. Freistellungsbescheinigung: Bauleistungen nur noch nach rechtzeitigem Antrag. Notfalldienst steuerfrei: Auch Vertretungen von Ärzten bleiben umsatzsteuerbefreit.