- Investitionsabzugsbetrag: Außerbilanzielle Korrekturen zählen bei der Gewinngrenze mit.
- Betriebliche Altersversorgung: Kapitalleistungen sind regelmäßig nicht ermäßigt zu besteuern.
- Corona-Prämie: Die Anrechnung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen bleibt steuerfrei.