FAKT 06/2026

  • Investitionsabzugsbetrag: Außerbilanzielle Korrekturen zählen bei der Gewinngrenze mit.
  • Betriebliche Altersversorgung: Kapitalleistungen sind regelmäßig nicht ermäßigt zu besteuern.
  • Corona-Prämie: Die Anrechnung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen bleibt steuerfrei.