FAKT 10/24

  • Teilentgeltliche Übertragungen innerhalb der Veräußerungsfrist sind nicht steuerpflichtig.
  • Vorauszahlungen für Handwerkerleistungen werden nur anerkannt, wenn sie marktüblich sind.
  • Der Zinssatz von 6 % für Aussetzungszinsen wird als verfassungswidrig angesehen.