FAKT 01/26
Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten nur bei eigener Kostentragung. BFH konkretisiert Maßstab zur Vermietungsabsicht bei Ferienwohnungen. BFH: Steuerpflichtige müssen irrelevante E-Mails bei Prüfungen aussortieren.
Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten nur bei eigener Kostentragung. BFH konkretisiert Maßstab zur Vermietungsabsicht bei Ferienwohnungen. BFH: Steuerpflichtige müssen irrelevante E-Mails bei Prüfungen aussortieren.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026
Aktivrente: Bis zu 2.000 € Monatslohn sollen ab 2026 steuerfrei sein. FH: Schenkungsteuerbefreiung trotz Einlage des Familienheims in Ehegatten-GbR. BMF präzisiert Nachweise für steuerlich absetzbare Unterhaltszahlungen.
BFH zweifelt an Richtsatzsammlung als Grundlage für steuerliche Hinzuschätzungen. BMF veröffentlicht neues E-Bilanz-Taxonomieschema und Hinweise zu Kontennachweisen. FG Niedersachsen klärt Bewertung des geldwerten Vorteils bei Firmenfitness.
GmbH-Anteile & Ehegatten: Veräußerung steuerpflichtig, bei Irrtum rückwirkend möglich. Freistellungsbescheinigung: Bauleistungen nur noch nach rechtzeitigem Antrag. Notfalldienst steuerfrei: Auch Vertretungen von Ärzten bleiben umsatzsteuerbefreit.
Steuerbescheid prüfen: BFH fordert Korrektur bei unvollständigen Drittinformationen. Fahrtkosten clever absetzen: Ferienwohnungen können nur teilweise als Werbungskosten zählen Mindestlohn steigt: 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 – auch Minijobs betroffen.
Neue steuerliche Anreize sollen Wachstum in Deutschland pushen. Finanzgericht Nürnberg kippt Verwaltungsmeinung zu Sonderausgaben. BFH verlangt klare Aufteilung von 7 % und 19 % Umsatzsteuer.
Der „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” wurde beschlossen. Die gesetzlichen Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %. Die Gebühren für das Eintragens in das Handelsregister steigen um 50%.
CDU, CSU und SPD stellen ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vor. Das Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Umzüge mit einem (erstmals) eingerichteten Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Fälligkeitstermine der Sozialversicherung in 06/2025.
Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ist nicht steuerbegünstigt, bietet aber wirtschaftliche Vorteile. Gewähren Arbeitgeber eine reguläre Gehaltserhöhung, bleibt bei dem Mitarbeiter netto oft nicht viel übrig.