FAKT 10/25

  • GmbH-Anteile & Ehegatten: Veräußerung steuerpflichtig, bei Irrtum rückwirkend möglich.
  • Freistellungsbescheinigung: Bauleistungen nur noch nach rechtzeitigem Antrag.
  • Notfalldienst steuerfrei: Auch Vertretungen von Ärzten bleiben umsatzsteuerbefreit.