FAKT 05/25

  • Der Solidaritätszuschlag ist nun verfassungsgemäß und darf weiterhin erhoben werden.
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Im Fall eines definitiven Verlusts ist die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung auch verfassungsgemäß.