FAKT 02/24

  • Offenlegungsfrist 2022 endete am 31.12.2023, Sanktionen ab 2.4.2024 möglich
  • Ab 2024 profitieren mehr von der Sparzulage, Mitarbeiterbeteiligung steuerlich verbessert
  • Umzugskosten als Werbungskosten: Neue Pauschalen gelten ab dem 1.3.2024