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Betriebsaufgabe durch Erben mindert nicht die Erbschaftsteuer, so der Bundesfinanzhof 
- Befristeter Nießbrauch an Kinder ist kein Gestaltungsmissbrauch laut Bundesfinanzhof
- Ab 2024 gilt in der Gastronomie wieder 19 % Umsatzsteuer auf Speisen
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